Bayern lehnt Haftung für Folgen der Masken ab!
Netfund:
Hab Freitag sowohl im Bayer. Gesundheitsministerium als auch im Gesundheitsamt TS nach der Haftung für Schäden durch die Masken angefragt - tatsächlich hab ich mittags vom Gesundheitsamt einen Rückruf bekommen und heute eine schriftliche Antwort vom Bayer. Gesundheitsministerium: vielen Dank für Ihre Anfrage vom 16.10.2020 an die Bayerische Staatsregierung, in der Sie eine Haftungsfrage bei Maskenpflicht ansprechen, auf die wir gerne antworten möchten.
Es ist dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege ein wichtiges Anliegen, Sie gerade auch in Zeiten großer gesamtgesellschaftlicher Herausforderungen
wie der aktuellen Corona-Pandemie zielgerichtet zu informieren. Aufgrund der sehr großen Anzahl von Anfragen, die uns täglich erreichen, können wir leider nicht immer sofort individuell und zeitnah
antworten. Wir bitten daher um Verständnis für die Verzögerung.
Die Eindämmung der Corona-Pandemie ist für die Bayerische Staatsregierung eine große Herausforderung, für die es keine Blaupause gibt. Im Mittelpunkt aller Entscheidungen steht stets die Frage,
welche Maßnahmen geeignet und notwendig sind, um mit der aktuellen Ausnahmesituation bestmöglich umzugehen. Hierfür steht die Staatsregierung in einem regelmäßigen und intensiven Austausch mit den
Akteuren der medizinischen Versorgung, den Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen sowie zahlreichen Verbänden und Interessensgemeinschaften.
Unser Ziel ist es, auch weiterhin den Gesundheitsschutz der bayerischen Bevölkerung sicherzustellen. Gleichzeitig wollen wir die wirtschaftlichen Folgen abfedern, um Arbeitsplätze zu erhalten. Für
den richtigen Weg, der die Balance aus Freiheit und Sicherheit ermöglicht, ist uns Ihre Meinung äußerst wichtig. Wir legen großen Wert darauf, zu erfahren, welche Fragen die Menschen bewegen und wie
die Stimmungslage ist. Alle Zuschriften werden daher sorgfältig gelesen und ausgewertet und fließen so in die unterschiedlichen Entscheidungsprozesse ein.
Zu Ihrer Sorge hinsichtlich des Tragens einer Mund-Nasen-Bedeckung können wir Ihnen Folgendes mitteilen:
Atemmasken führen dazu, dass der Teil der ausgeatmeten Luft, der unter der Maske verweilt, erneut eingeatmet wird. Dabei ist sowohl der darin enthaltene Sauerstoffgehalt reduziert als auch der CO2
Gehalt erhöht. Pathophysiologisch bedeutsam ist hier vorrangig der erhöhte CO2 Gehalt noch bevor der abgesenkte O2 Gehalt Bedeutung erlangt. Diese Totraumvergrößerungen sind bei geformten Masken bei
MNS ab 7 Jahren über einen begrenzten Zeitraum (übliche Zeitdauer eines Einkaufes bzw. einer Nahverkehrsnutzung) sicher unbedenklich.
Personen, die aufgrund von Vorerkrankungen den höheren Atemwiderstand beim Tragen von Masken nicht tolerieren, sollten den Einsatz der MNB, sowie die Situation in der diese vorgeschrieben ist auf das
zeitliche Mindestmaß begrenzen. Wenn das Tragen einer MNB aus medizinischen Gründen eine ernsthafte Gefährdung der Gesundheit bedeuten würde, sollte man sich zusätzlich an seinen Arzt wenden.
Personen, die glaubhaft machen können, dass ihnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung, aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich oder unzumutbar ist, sind von der
Trageverpflichtung befreit (Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung § 1 Abs. 2 Nr. 2). Es ist keine bestimmte Nachweispflicht vorgesehen, allerdings kann ein ärztliches Attest oder eine
formlose ärztliche Bescheinigung im Fall einer Kontrolle sicherlich hilfreich sein, um eine etwaige medizinische Unmöglichkeit glaubhaft zu machen.
Der Freistaat Bayern kann keine Haftung übernehmen.
Abschließend möchten wir Sie ermutigen, auch weiterhin besonnen und mit gegenseitiger Rücksichtnahme zu handeln. Nur gemeinsam können und werden wir die vor uns liegenden Aufgaben verantwortungsvoll
bewältigen.
Herzlichen Dank für Engagement!
Mit den besten Wünschen für Ihre Gesundheit.
Ihre
Servicestelle im
Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Haidenauplatz 1
81667 München
Tel.: +49 (89) 540233-0
Quelle: https://t.me/KlagePATEN_eu